10 Jahre gilt die Fristenregelung und Beratungspflicht bei Abtreibung, und bis heute
wurde sie noch nicht auf ihre Wirksamkeit zum Schutz ungeborenen Lebens überprüft.
Das nennt der Bonner Juraprofessor Christian Hillgruber einen „eklatanten Verfassungsverstoß“.
Obwohl das Verfassungsgericht eine Korrekturpflicht vorgesehen habe, legte die Bundesregierung
bislang keine Berichte über die Auswirkungen des reformierten Paragraphen 218 vor.
Für widersinnig hält es der Rechtswissenschaftler, daß Abtreibung laut Gesetz
zwar rechtswidrig ist, gleichzeitig aber der Staat für ein flächendeckendes Angebot
an Abtreibungseinrichtungen zu sorgen hat und bei angenommener Bedürftigkeit der Schwangeren
die Kosten für den Eingriff übernimmt. Daß ein Staat, der an einer katastrophalen
demographischen Entwicklung leide, es sich leiste, Abtreibungen zu subventionieren,
zeige das Ausmaß an geistiger Verwirrung.