2005-11-05 08:35:22

D: Eklatanter Verstoß


10 Jahre gilt die Fristenregelung und Beratungspflicht bei Abtreibung, und bis heute wurde sie noch nicht auf ihre Wirksamkeit zum Schutz ungeborenen Lebens überprüft. Das nennt der Bonner Juraprofessor Christian Hillgruber einen „eklatanten Verfassungsverstoß“. Obwohl das Verfassungsgericht eine Korrekturpflicht vorgesehen habe, legte die Bundesregierung bislang keine Berichte über die Auswirkungen des reformierten Paragraphen 218 vor.
Für widersinnig hält es der Rechtswissenschaftler, daß Abtreibung laut Gesetz zwar rechtswidrig ist, gleichzeitig aber der Staat für ein flächendeckendes Angebot an Abtreibungseinrichtungen zu sorgen hat und bei angenommener Bedürftigkeit der Schwangeren die Kosten für den Eingriff übernimmt. Daß ein Staat, der an einer katastrophalen demographischen Entwicklung leide, es sich leiste, Abtreibungen zu subventionieren, zeige das Ausmaß an geistiger Verwirrung.


(idea, 02.11.05 mt)







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