Die deutschen Bischöfe halten an der bisher üblichen Praxis des Kirchenaustritts fest.
In einer am 24. April verabschiedeten Erklärung, die jetzt bekannt wurde, definieren
sie den vor einer staatlichen Behörde erklärten Austritt als "Abfall von der Kirche".
Der Austritt werde durch die Zuleitung an die zuständige Pfarrei auch kirchlich wirksam.
Hintergrund dieser Erklärung war ein Rundschreiben des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte,
das unter eherechtlichem Aspekt die Konsequenzen des Kirchenaustritts darlegte. Danach
war die Frage aufgetaucht, ob die in Deutschland übliche Form des Kirchenaustritts
den Anforderungen des Kirchenrechts genügt. (pm 010606 mc)