Papst Benedikt XVI.
hat das inzwischen bekannte Schreiben des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte zum
so genannten „Kirchenaustritt“ als Formalakt approbiert und in den „Communicationes
38 (2006), S. 175-177“ bekanntgemacht. Das meldet der Internetdienst Kath.net. Die
Agentur hatte im Dezember 2005 erstmals und exklusiv auf das Schreiben hingewiesen,
die Schlagzeile „Vatikanschreiben: Kirchenaustritt ist nicht Glaubensabfall?“. Dazu
Pater Markus Graulich, Kirchenrechtler an der Universität der Salesianer in Rom: „Die
Veröffentlichung dieses Schreibens ist ein nachträglicher Akt. In einer bestimmten
Form ist das Schreiben unter dem Datum vom 13. März mit einer Protokollnummer aus
dem Jahr 2006 schon veröffentlicht worden, nämlich indem man es denjenigen, die es
angeht - den Vorsitzenden der Bischofskonferenz - zugesandt hat. Dass das jetzt in
„Communicationes“ veröffentlicht wird, liegt daran, das es sich um eine Zeitschrift
handelt, die zweimal im Jahr erscheint und die Akten des Päpstlichen Rates für die
Gesetzestexte dokumentiert.“ Worum geht es? „Was der Rat für die Gesetzestexte
in dem Schreiben anspricht, ist der Akt des Abfalls vom Glauben und von der Kirche.
Und für den gilt, dass er eine innere Entscheidung sein muss, die äußerlich bekundet
wird, und die von der kirchlichen Autorität angenommen wird. Dann gilt derjenige oder
diejenige als formal von der Kirche abgefallen. Das heißt in einem Akt, der über die
bloße Sünde oder ein inneres Missgefallen hinausgeht.“ Die Rechtslage in Deutschland
sei schon lange geklärt, sagt Pater Graulich, weitere Konsequenzen seien nicht zu
ziehen. Die deutsche Bischofskonferenz hat auf das vor genau einem Jahr verfasste
Schreiben am 24. April vergangenen Jahres reagiert, „und gesagt, dass das, was
dieses Schreiben intendiert, mit dem so genannten deutschen Kirchenaustritt übereinstimmt.
Das heißt, wenn einer vor der staatlichen Behörde seinen Austritt aus der Kirche erklärt
- aus welchen Gründen auch immer - und das dem zuständigen Pfarramt mitgeteilt wird,
wird das als formaler Akt des Kirchenaustritts gewertet.“ Staatlicher Austritt
und Glaubensabfall sind also in diesem Fall identisch. Kirchenrechtler Graulich stimmt
in diesem Punkt mit den deutschen Bischöfen überein. Merkt aber an: „Ich hätte
mir gewünscht, dass derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist, von dem zuständigen
Seelsorger um eine Versöhnung gebeten wird und ihm erstmal klar gemacht wird, was
dieser Schritt bedeutet. Denn natürlich muss ich die Entscheidung der Gläubigen ernst
nehmen.“ (rv 06.03.2007 bp)