D: Regensburger Gericht weist Klage gegen Bischof Müller ab
Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller siegt vor Gericht gegen einen Buchautor:
Das Verwaltungsgericht in Regensburg hat am Mittwoch eine Unterlassungsklage gegen
den Oberhirten abgewiesen. Der kirchenkritische Philosoph und Autor Michael Schmidt-Salomon
wollte dem Bischof eine Äußerung verbieten lassen, die dieser in einer Predigt im
Mai 2008 getan hatte und durch die sich der Kläger falsch dargestellt fühlte. Das
Gericht sah keine Wiederholungsgefahr und trug dem Kläger die Übernahme der Verfahrenskosten
auf. Schmidt-Salomon kündigte Berufung an. Der Verteidiger des Regensburger Bischofs
bedauerte, dass sich das Gericht in seiner Urteilsbegründung vermutlich nicht zu Grundsatzfragen
äußern werde. Letztlich gehe es um die Freiheit des Wortes in einer Predigt und damit
verbunden um die Glaubensfreiheit. Diese wäre erheblich eingeschränkt, müsste sich
ein Prediger stets zuvor überlegen, ob er mit Unterlassungsansprüchen zu rechnen habe.
(br/agenturen 24.09.2009 mg)