D: Kardinal Lehmann gegen „generelle finanzielle Entschädigung“
Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann hat Bedenken gegen eine „generelle finanzielle
Entschädigung“ von Opfern sexuellen Missbrauchs in katholischen Einrichtungen. Wenn
diese Taten schwerste Schäden anrichten, woran kein Zweifel bestehe, dann sei eine
vor allem auf Geld zielende Entschädigung eine grundlegende Verkennung des „ethischen
Schwergewichts“ einer solchen Verfehlung und auch der Formen möglicher Wiedergutmachung,
schreibt Lehmann in einem am Dienstag vorab veröffentlichten Beitrag für seine Bistumszeitung
„Glaube und Leben“. Scharf kritisiert der Kardinal, dass in der Diskussion über eine
Entschädigung von Opfern mit einer erstaunlichen Konstanz die unübersehbare Verantwortlichkeit
der Täter ignoriert werde, gerade auch im Blick auf jede Form von Wiedergutmachung.
Das sei ein kapitaler Fehler. Zudem könne es, so Lehmann, keine pauschale Abfindung
geben, bei der die Vergehen wie auf einer Preisliste aufgezählt würden. Auch dürfe
die „Begehrlichkeit nach Geld“ nicht übersehen werden.