2010-05-13 10:07:41

Kirchenrechtler: „Spiel mit dem Feuer“


Kirchenrechtler aus dem Vatikan und deutschsprachigen Ländern haben in München kontrovers über den Umgang mit Kirchenaustritten diskutiert. Kurienerzbischof Francesco Coccopalmerio bezeichnete es als problematisch, wenn die Kirche einen Austritt, der nur gegenüber dem Staat erklärt wird, ohne Prüfung der Intention des Austretenden anerkennt, sagte er bei der am Mittwoch zu Ende gegangenen Fachtagung. Dies ist die gängige Praxis in Deutschland, wonach der staatlich registrierte Kirchenaustritt automatisch auch zur Exkommunikation führt. Mehrere Redner und Diskutanten bezeichneten die kirchenrechtliche Debatte um die Austritte als „Spiel mit dem Feuer“ und warnten vor weitreichenden Folgen für das Verhältnis von Staat und Kirche. Im Kern geht es um den Umgang mit Kirchenmitgliedern, die keine Kirchensteuer mehr zahlen wollen und ihrer Kirche dennoch weiter angehören möchten. Das Problem stellt sich vor allem in Deutschland, Österreich und verschiedene Schweizer Kantone, wo Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuereinzug durch eine enge Kooperation mit dem Staat geregelt sind. Zuletzt hatte ein vom emeritierten Freiburger katholischen Kirchenrechtler Hartmut Zapp angestrengter Rechtsstreit für Aufsehen gesorgt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte am 4. Mai den von Zapp angestrebten „teilweisen“ Kirchenaustritt für unzulässig und ließ eine Revision nicht zu. Zapp hat angekündigt, sein Anliegen nun von Kirchengerichten klären zu lassen. Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller sagte, er stehe in der Frage in einem Briefwechsel mit Papst Benedikt XVI. Auch in der Glaubenskongregation, der er angehört, werde das Thema kontrovers diskutiert. Die damit verbundene Infragestellung des deutschen Staatskirchenrechts sei fahrlässig. Letztlich stecke dahinter ein „idealistischer Kirchenbegriff“. Äußerungen aus dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte, dem Coccopalmerio vorsteht, kritisierte der Bischof als „dogmatisch nicht stimmig“. Der Direktor des in Bonn ansässigen Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Wolfgang Rüfner, warnte davor, Kirchenaustritte aus rein steuerlichen Gründen zu dulden oder nur mit milden Strafen zu belegen. Damit würde das Steuersystem insgesamt sabotiert. Das Bundesverfassungsgericht würde diese Ungleichbehandlung von Kirchenmitgliedern nicht hinnehmen. Schwere Verwerfungen im Verhältnis zur evangelischen Kirche wären die Folge. Auch das kirchliche Arbeitsrecht wäre in weiten Teilen nicht mehr haltbar. Wenn die Kirche ihre Mitgliedschaft nicht klar regelte, wäre sie, ähnlich wie derzeit die Gemeinschaft der Muslime, kein geeigneter Partner mehr für den Staat, sagte Rüfner. Er und der Bamberger Kirchenrechtler Alfred Hierold sprachen sich für eine einvernehmliche Lösung mit Rom aus. Die deutschen Bischöfe sollten mit Blick auf eine Zahlungsverweigerung der Kirchensteuer möglichst rasch ein Gesetz erlassen und sich dafür die Erlaubnis des Papstes einholen. - Das Symposion „Der Kirchenaustritt im kirchlichen und im staatlichen Recht“ wurde vom Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität veranstaltet. An der Tagung nahmen rund 150 Fachleute aus Deutschland, Österreich und dem Vatikan teil.



(kipa 12.05.2010 kk)








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