Das Ökumenische Patriarchat in Istanbul hat vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
in Strassburg in einem Immobilienstreit mit der Türkei Recht bekommen. Die Straßburger
Richter verpflichteten die Türkei an diesem Dienstag, umstrittenen Immobilienbesitz
wieder auf den Namen des Patriarchats in das Grundbuch einzuschreiben. Dem Patriarchat
wurden zudem umgerechnet Schadenersatz und die Erstattung der Justizkosten zugesprochen.
Der Menschenrechtsgerichtshof hatte bereits im Juli 2008 entschieden, die Eigentumsrechte
des Ökumenischen Patriarchats seien durch die Enteignung verletzt worden. Auf dem
Grundstück befand sich ein ehemaliges Waisenhaus, eine angemessene Entschädigung gab
es nicht. Mit der Entscheidung vom Dienstag präzisierten die Richter jetzt, dass als
Konsequenz daraus die Wiedereintragung in das Grundbuch erfolgen müsse.