Der Nationalrat hat sich gegen die Abschaffung des Beichtgeheimnisses bei Kindsmissbrauch
ausgesprochen. Ein SP-Politiker verlangte die Aufhebung des Berufsgeheimnisses für
Geistliche, falls diese Kenntnis von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige haben.
Der Nationalrat erachtete die Entbindung als äußerst problematisch. Es müsse dann
auch für andere Delikte, wie etwa Mord, gelten. Kritisiert wurde zudem, dass das Berufsgeheimnis
nur für Priester gelockert werden sollte. Unverständlich sei, dass Ärzte weiterhin
dem Berufsgeheimnis bei Kindsmissbrauch unterstellt sein sollen. In der Schweiz ist
der Verstoß des Berufsgeheimnisses im Strafgesetzbuch unter anderem durch Rechtsanwälte,
Ärzte und Geistliche geregelt. Bei Verletzung würde diesen Berufsgruppen eine Geldstrafe
oder Gefängnisstrafe drohen. Für katholische Priester würde es außerdem einen Ausschluss
aus der kirchlichen Gemeinschaft bedeuten.