2012-03-09 11:42:39

Schweiz: Beichtgeheimnis auch bei Kindsmissbrauch


Der Nationalrat hat sich gegen die Abschaffung des Beichtgeheimnisses bei Kindsmissbrauch ausgesprochen. Ein SP-Politiker verlangte die Aufhebung des Berufsgeheimnisses für Geistliche, falls diese Kenntnis von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige haben. Der Nationalrat erachtete die Entbindung als äußerst problematisch. Es müsse dann auch für andere Delikte, wie etwa Mord, gelten. Kritisiert wurde zudem, dass das Berufsgeheimnis nur für Priester gelockert werden sollte. Unverständlich sei, dass Ärzte weiterhin dem Berufsgeheimnis bei Kindsmissbrauch unterstellt sein sollen. In der Schweiz ist der Verstoß des Berufsgeheimnisses im Strafgesetzbuch unter anderem durch Rechtsanwälte, Ärzte und Geistliche geregelt. Bei Verletzung würde diesen Berufsgruppen eine Geldstrafe oder Gefängnisstrafe drohen. Für katholische Priester würde es außerdem einen Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft bedeuten.

(kipa 09.03.2012 cb)








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