Italien: Staat schränkt Gültigkeit von Ehenichtigkeit ein
Italien hat die zivilrechtliche Gültigkeit kirchlicher Ehenichtigkeitserklärungen
eingeschränkt. Laut einem Urteil des obersten Gerichtshofs des Landes werden solche
Entscheidungen kirchlicher Gerichte künftig nur noch dann anerkannt, wenn das betroffene
Ehepaar nach der Hochzeit weniger als drei Jahre zusammengelebt hat, bevor es die
Annullierung der Ehe beantragte. Das berichteten italienische Medien an diesem Freitag.
Eine kirchliche Ehenichtigkeitserklärung - die in Italien auch zivilrechtliche Gültigkeit
hat – wird somit an die Dauer der Beziehung gebunden. Dauerte die Ehe länger als drei
Jahre, dann besteht sie vor dem Staat weiter, auch wenn sie kirchlich annulliert ist.
Folgen hat eine solche zivilrechtliche Gültigkeit vor allem bei den Unterhaltszahlungen.
Diese müssen bei einer Scheidung gezahlt werden, bei einer Nichtigkeit der Ehe nicht.