In Italien sind erstmals beide Partner einer homosexuellen Lebensgemeinschaft offiziell
als Eltern eines Kindes anerkannt worden. Ein Gericht im norditalienischen Trient
erkannte für ein von einer Leihmutter in Kanada geborenes Zwillingspaar neben dessen
biologischem Vater auch seinen Lebensgefährten als Elternteil an, wie italienische
Medien am Mittwoch berichten. Beide Italiener dürfen demnach in der Geburtsurkunde
eingetragen werden. Eltern definierten sich nicht allein durch die Gene, begründete
das Berufungsgericht in Trient seine Entscheidung. Die Tageszeitung der Italienischen
Bischofskonferenz „Avvenire“ kritisierte die Entscheidung als Gesetzesbruch.
Das Zwillingspaar war vor sechs Jahren von einer Leihmutter in Kanada geboren worden,
wo beide Partner der homosexuellen Lebensgemeinschaft als Eltern eingetragen wurden.
In Italien weigerte sich das zuständige Standesamt in der Region Trient, die kanadische
Praxis anzuerkennen und den Lebenspartner des biologischen Vaters in die Geburtsurkunde
einzutragen. Dagegen hatte das homosexuelle Paar geklagt und nun Recht erhalten. In
Italien sind homosexuelle Lebensgemeinschaften seit August 2016 offiziell anerkannt.
(kna 01.03.2017 sk)
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