Päpstliche Bibelkommission
Leo XIII. hatte 1893 durch eine Enzyklika ( Providentissimus Deus) die Normen für eine genaue Interpretation und den Gebrauch der Hl. Schriften festgelegt und 1902 eine besondere Kardinalskommission eingesetzt, die die Aufgabe hatte, die biblischen Studien zu fördern undZweifelsfragen zu entscheiden. Pius X. gestattete dieser Kommission, die akademischenGrade Lizentiat und Doktorat zu vergeben, sofern bestimmte Auflagen erfüllt würden. Er errichtete zugleich das Päpstliche Bibelinstitut als Zentrum für die höheren Studien der Heiligen Schriften. Pius XI. stellte die akademischen Abschlüsse denen der übrigen Päpstlichen Hochschulen gleich.
Heute ist die Bibelkommission mit der Kongregation für die Glaubenslehre verbunden. Sie besteht aus einem Präsidenten, von Amts wegen im Rang eines Kardinalpräfekten, einem Sekretär und zwanzig Mitgliedern, die aus den bedeutendsten Bibelwissenschaftlern ausgewählt werden.
In den Unterkommissionen arbeiten auch bekannte nicht katholische Bibelwissenschaftler mit, die jedoch nicht Mitglieder werden können.
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