Kardinal
Der volle Titel lautet: Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalis, Kardinal der Heiligen Römischen Kirche. Kardinäle werden nur vom Papst ernannt, ihre Aufgabe besteht darin, den Papst in wichtigen Fragen zu beraten. In Rom residierende Kardinäle sind nach den Lateranverträgenvon 1929 automatisch Bürger des Vatikanstaates.
Die „Investitur“ erfolgt nach der Reform durch Papst Paul VI. in einem öffentlichen Gottesdienst vor der Vatikan Basilika. Zur Investitur gehören: Ernennungsurkunde, Verleihung des roten Biretts, Kardinalsring und Titelkirche.
Während der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles spielt das Kardinalskollegium eine wichtige Rolle in der Leitung der Kirche und der Vatikanstadt.
An der Papstwahl dürfen sich nur Kardinäle beteiligen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Anzahl der stimmberechtigtenKardinäle ist seit 1996 auf 120 festgelegt.