Kardinalstaatssekretär
Er ist der ranghöchste Kurienprälat und erster offizieller politischer und allgemeinkirchlicher Berater des Papstes. Mit einer Weisung vom 6. April 1984 hat Papst Johannes Paul II. dem Kardinalstaatssekretär alle weltliche Macht und die damit verbundene Verantwortung für den Vatikanstaat übertragen. Er ist Mitglied der wichtigsten Behörden der römischen Kurie und ruft die regelmäßigen Versammlungen aller Kardinalpräfekten und Kardinalpräsidenten ein. Zweimal wöchentlich hat er selbst einen Termin zum Vortrag beim Papst.
Seine Amtsräume befinden sich in unmittelbarer Nähe der Privatgemächer des Papstes im Apostolischen Palast.
In Abwesenheit des Papstes besitzt er besondere Vollmachten und ist dessen Repräsentant in der zivilen Verwaltung des Vatikanstaates.