Lateranverträge
Das dreiteilige Vertragswerk zwischen dem Heiligen Stuhl und dem
italienischen Staat vom Februar 1929 besteht aus Staatsvertrag,
Konkordat und Finanzabkommen. Es beendete die Probleme, die seit
der Einnahme des Kirchenstaates durch Italien zwischen beiden Seiten
bestanden.
Der Staatsvertrag garantiert die Souveränität des Heiligen
Stuhles auf internationaler Ebene und verleiht dem Vatikan eine
eigene Staatlichkeit mit dem Papst als Oberhaupt. Beide Seiten erkennen
die römisch-katholische Religion als italienische Staatsreligion
und Rom als Hauptstadt Italiens an.
Das Konkordat regelt die Staat-Kirche-Beziehung zwischen beiden
Seiten und garantiert dem Vatikan sein Territorium und die extraterritorialen
Gebiete. Außerdem garantiert das Konkordat dem Vatikan die
freie Ausübung geistlicher Gewalt. Dazu gehören auch die
zivilrechtliche Anerkennung kirchlicher Eheschließungen und
die Stellung und Bezahlung der Priester.
Das Finanzabkommen regelt die finanzielle und territoriale Entschädigung
des Vatikans für den Verlust des Kirchenstaates, so dass der
Vatikan auch heute eine Grundlage für eigenes Wirtschaften
hat.
Ein weiteres Konkordat revidierte 1984 einen Teil der Lateranverträge
- es legte unter anderem den religiösen Pluralismus und die
Neuordnung staatlicher Leistungen an Priester und kirchliche Einrichtungen
fest.
|
Abendländisches
Schisma
Apostolischer Palast
Audienzhalle
Camerlengo
Campo Santo Teutonico
Exil von Avignon
Heiliger Stuhl
Heiliges Jahr
Kathedra
Konklave/Papstwahl
Konzil
Lateranverträge
Leoninische Mauer
Motu Proprio
Pallium
Papstamt
Päpstliche Insignien
Papstwappen
Passetto
Peterspfennig
Petrusgrab
Porta S. Anna
Sacco di Roma
Schweizergarde
Sedisvakanz
Staatliche Struktur
Urbi et Orbi
Vatikanisches Archiv
Vatikanische Bibliothek
Wirtschaft und Verkehr
|