Papstamt
Im Ersten Vatikanischen Konzil wurde dogmatisch festgeschrieben,
dass das Papstamt auf zwei Säulen gründet: auf den neutestamentlichen
Verheißungen und den Zusagen Jesu an Petrus sowie auf der
Sukzession der römischen Bischöfe im Amt Petri. Dennoch
kommt das Bewusstsein der Nachfolge Petri im Bischof von Rom erst
im dritten Jahrhundert auf und prägt das Amtsverständnis
der römischen Bischöfe nicht vor dem fünften Jahrhundert.
Im Rest der christlichen Welt dauert es noch länger, im Osten
kommt dieses Bewusstsein kaum richtig zum Tragen. Heute ist der
Papst in der katholischen Kirche der Träger der obersten Leitungsvollmachten
und im Rahmen des kirchlichen Lehramtes oberste Autorität in
Glaubens- und Sittenfragen. Nach Jahrhunderten der politischen Machtausübung
hat das Papstamt im 19. und 20. Jahrhundert eine stärkere innerkirchliche
Dimension erreicht. Besonders seit Johannes XXIII. bemühen
sich die Päpste verstärkt um ein zeitgerechtes Verständnis
des Petrusamtes in Kirche und Welt. Das äußert sich vor
allem in einer verstärkten Hinwendung zu Themen wie sozialer
Gerechtigkeit und christlicher Verantwortung in der Welt.
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