Sedisvakanz
Auf Deutsch hieße Sedisvakanz etwa: "Der Stuhl ist leer."
So wird die Zeit zwischen dem Tod oder Rücktritt eines Papstes
und der Wahl eines Nachfolgers bezeichnet. Die rechtlichen Grundlagen
für die Sedisvakanz sind zuletzt 1996 festgelegt worden, in
der Apostolischen Konstitution "Unversi Dominici Gregis".
Darin wird festgesetzt, dass beim Tod oder Rücktritt des Papstes
alle leitenden Ämter der Kurie erlöschen; davon ausgenommen
sind lediglich der Kämmerer ("Camerlengo"), der Großpoenitentiar,
der Generalvikar der Diözese Rom und der Kardinalerzpriester
der Vatikanischen Basilika und Generalvikar für die Vatikanstadt.
Die Arbeit wird von den Sekretären weitergeführt, wobei
der Grundsatz gilt, dass keine Änderungen durchgeführt
und keine Gesetze erlassen werden ("sede
vacante nihil innovetur"). Die Leitung der Kirche während
der Sedisvakanz liegt - unter Leitung des Kämmerers - in der
Hand des Kardinalskollegiums, das vor allem die Wahl eines Nachfolgers
zu organisieren hat. Mit der Wahl des neuen Papstes endet die Sedisvakanz.
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