Apostolisches Almosenamt
Es befasst sich mit dem Pflegedienst an den Armen im Auftrag des Papstes und untersteht einem päpstlichen Vertreter mit demTitel: Almosengeber Seiner Heiligkeit. Dieser Vertreter ist immer eine Bischof, dessen Amt bei einer Sedisvakanz nicht erlischt.
Die Tätigkeit eines Almosenmeisters war anfangs an kein Amt gebunden, da sich die Kirche ganz selbstverständlich dazu verpflichtet fühlte, den Armen mit Geld und Lebensmitteln zu helfen. Bald waren es die Diakone, die mit dieser Aufgabe betraut wurden, dann andere Verwaltungskräfte des Päpstlichen Hofes. Die Bezeichnung Almosenmeister kommt zum ersten Mal vor in einer Bulle vom 3.6.1208. Seine volle Entfaltung erreichte das Amt unter Innozenz XII. (1691-17.00).
Heute besteht das Almosenamt aus zwei Abteilungen, die eine bearbeitet die Anfragen der Bittsteller und weist die gewährten Hilfen an, die andere besteht aus dem „Amt für den Päpstlichen Segen“, das 1917 hier eingefügt wurde. Dieses Amt gewährt den Apostolischen Segen, der aus wichtigem Anlaß von den Gläubigen aus aller Welt erbeten und in gedruckter Form auf Schmuckpapier vermittelt wird.