Güterverwaltung des Apostolischen Stuhles
Leo XIII. ordnete 1880 die getrennte Verwaltung der beweglichen und unbeweglichenGüter des Heiligen Stuhles an. Er fasste damit mehrere Ämter zusammen, die zur Zeit des Kirchenstaates noch unabhängig voneinander verwaltet wurden ( Apostolische Kammer, Präfektur für die Apostolischen Paläste, Verwaltung des Peterspfennigs usw.). 1891 verfügte er, dass die Kardinalskommission die direkte Verwaltung des gesamten Erbes des Heiligen Stuhles übernehmen sollte. Pius XI. nahm weitere Rationalisierungen vor, z.B. vereinte er die Verwaltungsbüros der kirchlichen Dikasterien miteinander. Paul VI. aber trennte 1967 die Verwaltung der Güter des Heiligen Stuhles von der Palatinischen Verwaltung ab und integrierte sie in die Römische Kurie. Das neue Kurienorgan erhielt die Bezeichnung: Verwaltung des Patrimoniums des Apostolischen Stuhles. Unter Palatinischer Verwaltung versteht man folgendes: Vatikanische Organe, die im eigentlichen Sinn nicht zur römischen Kurie gehören, aber doch verschiedene notwendige oder nützliche Dienste für den Papst und die universale Kirche leisten. Dazu gehören das Geheimarchiv des Vatikans, die Vatikanische Bibliothek, der Pressesaal, die Vatikanische Druckerei, die Vatikanische Verlagsbuchhandlung, der Osservatore Romano, Radio Vatikan, das Vatikanische Fernsehzentrum, die Dombauhütte, die Päpstliche Almosenabteilung.
|