Vatikanpost
Nach Auflösung des Kirchenstaates 1870 war der Vatikanische Postdienst unterbrochen. Deshalb gehörte er zu den sofort notwendigen staatlichenDiensten, als am 11.2.1929 die Lateranverträge abgeschlossen waren. Der „Staat der Vatikanstadt“ trat schon im Juni der Universalen Post-Union (UPU) bei, um den Empfang, Versand, die Verteilung der Korrespondenz, Einschreiben, Wert- , Eilbriefe und Pakete zu regeln. Bis zu Auflösung des Kirchenstaates war die Organisation des päpstlichen Postdienstes immer effektiver geworden, so dass der Ausfall ein empfindlicher Verlust war.
Die Poststelle führt alle gewöhnlichen Postvorgänge durch, ausgeschlossen sind Bank- und Spardienste und laufende Konten. Sie untersteht der Leitung eines Inspektors PT ( Post und Telegraphie) und dem Generalsekretär der Regierung des Vatikanstaates.