Kongregation
für die Bischöfe
Die
Kongregation ist zuständig für alle Belange rund um das
Bischofsamt und die Personalprälaturen. Die Kongregation kann
- in Einklang mit den geltenden Vereinbarungen mit den jeweils betroffenen
Staaten - neue Diözesen, kirchliche Provinzen und Regionen
errichten, teilen oder auflösen. Sie schlägt die Bischöfe
und Apostolischen Administratoren vor, die der Papst dann ernennt.
Sie errichtet außerdem Militärordinariate und Personalprälaturen
für bestimmte Regionen oder Personengruppen. Sie ist für
die Vorbereitung und Durchführung der "ad-Limina-Besuche"
zuständig. Sie nimmt die Berichte entgegen, die die Ortbischöfe
zu diesem Anlass einsenden, und verteilen die entsprechenden Abschnitte
auf die zuständigen Dikasterien. In den Zuständigkeitsbereich
der Kongregation fallen Fragen, die die Bischofskonferenzen und
Partikularkonzilien betreffen. Die Kompetenzen der Bischofskongregation
umfassen den Bereich des lateinischen Ritus, ausgenommen die Länder,
für die die Kongregation für die Evangelisierung der Völker
zuständig ist. Wenn Länder mit Konkordaten betroffen sind,
etwa bei Bischofsernennungen, trägt die Letztverantwortung
das Staatsekretariat.
Die
Kongregation wurde als Konsistorialkongregation 1588 von Papst Sixtus
V. gegründet. Bereits damals gehörte zu ihren Aufgaben,
an der Ernennung von Bischöfe und der Errichtung von Diözesen
mitzuwirken. Im Verlauf der Geschichte änderte sich der Name
mehrfach. Bei der Kurienreform Papst Pauls VI. 1967 erhielt sie
den heutigen Namen.
Die
Kongregation wird vom Kardinalpräfekten, Kardinal Giovanni
Battista Re, geleitet. Sekretär ist Erzbischof Francesco Monterisi.
Die Kongregation umfasst 37 Mitglieder (Kardinäle, Erzbischöfe
und Bischöfe), beschäftigt rund 20 Mitarbeiter und hat
etwa 15 Konsultoren.
Dem
Dikasterium gehört auch die Päpstliche Kommission für
Lateinamerika an.
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