Organisation

Kongregation für die Bischöfe

Die Kongregation ist zuständig für alle Belange rund um das Bischofsamt und die Personalprälaturen. Die Kongregation kann - in Einklang mit den geltenden Vereinbarungen mit den jeweils betroffenen Staaten - neue Diözesen, kirchliche Provinzen und Regionen errichten, teilen oder auflösen. Sie schlägt die Bischöfe und Apostolischen Administratoren vor, die der Papst dann ernennt. Sie errichtet außerdem Militärordinariate und Personalprälaturen für bestimmte Regionen oder Personengruppen. Sie ist für die Vorbereitung und Durchführung der "ad-Limina-Besuche" zuständig. Sie nimmt die Berichte entgegen, die die Ortbischöfe zu diesem Anlass einsenden, und verteilen die entsprechenden Abschnitte auf die zuständigen Dikasterien. In den Zuständigkeitsbereich der Kongregation fallen Fragen, die die Bischofskonferenzen und Partikularkonzilien betreffen. Die Kompetenzen der Bischofskongregation umfassen den Bereich des lateinischen Ritus, ausgenommen die Länder, für die die Kongregation für die Evangelisierung der Völker zuständig ist. Wenn Länder mit Konkordaten betroffen sind, etwa bei Bischofsernennungen, trägt die Letztverantwortung das Staatsekretariat.

Die Kongregation wurde als Konsistorialkongregation 1588 von Papst Sixtus V. gegründet. Bereits damals gehörte zu ihren Aufgaben, an der Ernennung von Bischöfe und der Errichtung von Diözesen mitzuwirken. Im Verlauf der Geschichte änderte sich der Name mehrfach. Bei der Kurienreform Papst Pauls VI. 1967 erhielt sie den heutigen Namen.

Die Kongregation wird vom Kardinalpräfekten, Kardinal Giovanni Battista Re, geleitet. Sekretär ist Erzbischof Francesco Monterisi. Die Kongregation umfasst 37 Mitglieder (Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe), beschäftigt rund 20 Mitarbeiter und hat etwa 15 Konsultoren.

Dem Dikasterium gehört auch die Päpstliche Kommission für Lateinamerika an.


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