Päpstlicher
Rat "Cor Unum"
Der
Päpstliche Rat "Cor Unum" ist Ausdruck der Sorge
der katholischen Kirche für die Not leidenden Menschen. Zu
seinen Aufgaben gehört, die Initiativen des Papstes im Bereich
humanitärer Hilfe und Entwicklung in die Tat umzusetzen. Aus
diesem Grund wird der Rat oft auch als "Päpstliches Hilfswerk
Cor Unum" oder "Päpstliches Entwicklungshilfeministerium"
bezeichnet. Der Rat soll zudem Impulse geben zur Verkündigung
der Nächstenliebe und die Gläubigen ermutigen, Zeugen
der Liebe Christi zu sein. Er soll durch Informationsaustausch und
verstärkte Zusammenarbeit die Kräfte der katholischen
Einrichtungen koordinieren, die sich um Not leidende Völker
kümmern.
Der
Rat wurde 1971 von Papst Paul VI. eingerichtet. Zunächst hatte
der Rat vor allem die Aufgabe, die weltweiten caritativen Aktivitäten
der katholischen Kirche zu koordinieren. Bei der Kurienreform Papst
Johannes Pauls II. im Jahr 1988 erhielt er seine heutige Form und
Aufgaben.
In
der Apostolischen Konstitution Pastor bonus ist vorgesehen, dass
das Dikasterium in Personalunion vom Kardinalpräsidenten des
Päpstlichen Rates "Iustitia et Pax" geleitet wird.
Von dieser Praxis wich Papst Johannes Paul II. allerdings im Jahr
1995 ab, als er Erzbischof Paul Josef Cordes zum Präsidenten
des Rats "Cor Unum" ernannte. Ihm stehen ein Sekretär,
Karel Kasteel und ein Untersekretär zur Seite. Der Rat zählt
etwa 30 Mitglieder, rund 20 Konsultoren und 18 Mitarbeiter. Die
Mitglieder und Konsultoren sind oft Mitglieder der weltweit operierenden
katholischen Hilfsorganisationen.
Das
Dikasterium ist für die Herausgabe der Päpstlichen Fastenbotschaft
mit verantwortlich. Dem Rat sind zwei Stiftungen zugeordnet: 1.
Stiftung Johannes Paul II. für die Sahelzone 2. Stiftung Populorum
progressio.
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