Päpstlicher
Rat für soziale Kommunikationsmittel
Der
Medienrat, wie das Dikasterium auch genannt wird, beschäftigt
sich mit allen Fragen der sozialen Kommunikationsmittel. Er prüft,
inwieweit diese der Verbreitung des Glaubens und dem Aufbau bzw.
der Entwicklung der Gesellschaft dienen können. Dies geschieht
auf unterschiedlichen Wegen. Zum einen beschäftigt sich der
Rat mit Grundsatzthemen der sozialen Kommunikation wie etwa der
Ethik in den Medien; zum anderen versucht er auf verschiedene Weise
darauf hinzuwirken, dass die Medien zunehmend von einem menschlichen
und christlichen Geist durchdrungen sind. Das Dikasterium arbeitet
eng mit den katholischen Vereinigungen zusammen, die auf dem Gebiet
der sozialen Kommunikationsmittel aktiv sind. Der Medienrat ist
auch für die Autorisierung von Ton- und Filmaufnahmen auf dem
Vatikangelände zuständig.
Die
Anfänge des Dikasteriums reichen in das Jahr 1948 zurück,
in dem Papst Pius XII. die "Päpstliche Kommission für
den belehrenden und religiösen Film gründete". Seit
1954 widmete sich die Kommission - jetzt unter dem Namen "Päpstliche
Kommission für das Filmwesen" - auch um Hörfunk und
Fernsehen. 1964 dehnte Papst Paul VI. den Kompetenzbereich auf Tageszeitungen
und Zeitschriften aus - jetzt unter dem Namen "Päpstliche
Kommission für die soziale Kommunikation", die dem Staatsekretariat
unterstand. Bei der Kurienreform 1988 wandelte Papst Johannes Paul
II. die Kommission in den "Päpstlichen Rat für die
sozialen Kommunikationsmittel".
Das
Dikasterium wird von einem Präsidenten geleitet, dem ein Sekretär
und ein Untersekretär zur Seite stehen. Dem Rat gehören
25 Mitglieder an. Er hat rund 30 Konsultoren und 14 Mitarbeiter.
Seit
1964 ist dem Medienrat die "Vatikanische Filmothek" angegliedert.
Die Filmothek hat die Aufgabe, Film- und Fernsehaufzeichnungen zu
sammeln, die sich mit dem Leben der Kirche befassen. Im Gebäude
des Medienrates gibt es auch einen kleinen Filmvorführraum,
in dem sich Papst Johannes Paul II. gelegentlich auch Filme ansieht.
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