Päpstlicher
Rat für die Auslegung von Gesetzestexten
Das
Dikasterium hat die Aufgabe, für eine authentische Auslegung
des Kirchenrechtes zu sorgen, das im "Codex Iuris Canonici"
(CIC) - dem Kirchenrechtsbuch - zusammengefasst ist. Der Rat ist
auch für die Auslegung des Codex der mit Rom unierten Kirchen
des östlichen Ritus zuständig. Deren Kirchenrecht ist
seit 1990 im "Codex canonum Ecclesiarum Orientalium" (CCEO)
zusammengefasst. Außerdem prüft der Rat, ob Bestimmungen,
die von untergeordneten kirchlichen Organen erlassen wurden, mit
den Universalgesetzen der Kirche übereinstimmen. Man könnte
das Dikasterium in gewisser Weise mit den Verfassungsgerichten in
weltlichen Staaten vergleichen. Die Apostolische Konstitution "Pastor
bonus" sieht ausdrücklich vor, dass die übrigen Einrichtungen
der Römischen Kurie in kirchlichen Rechtsfragen das Dikasterium
beratend hinzuziehen können.
Papst
Benedikt VI. richtete 1917 eine Kommission zur Interpretation des
Codex ein. Diese existierte bis 1963. In jenem Jahr setzte Papst
Johannes XXIII. eine Kommission zur Revision des Kirchenrechtes
ein. Deren Arbeit endete mit der Promulgation des CIC 1983. Ihr
folgte 1984 die "Päpstliche Kommmission für die Interpretation
der Gesetzestexte". Diese ersetzte auch die "Päpstliche
Kommission zur Interpretation des Dekrete des Zweiten Vatikanischen
Konzils", die Paul VI. 1967 eingerichtet hatte. Bei der Kurienreform
1988 wurde aus der Kommission ein Päpstlicher Rat.
Der
Rat wird vom Kardinalpräsidenten geleitet, dem ein Sekretär
und ein Untersekretär zur Seite stehen. Er umfasst derzeit
18 Mitglieder, rund 60 Konsultoren und etwa 10 Mitarbeiter.
Das
Dikasterium unterhält regelmäßige Kontakte zu akademischen
Einrichtungen und juristischen Vereinigungen weltweit. Es veröffentlicht
die Zeitschrift "Comunicationes", die unter anderem Dokumente
und offizielle Schriftstücke enthält.
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