Organisation

Päpstlicher Rat für die Auslegung von Gesetzestexten

Das Dikasterium hat die Aufgabe, für eine authentische Auslegung des Kirchenrechtes zu sorgen, das im "Codex Iuris Canonici" (CIC) - dem Kirchenrechtsbuch - zusammengefasst ist. Der Rat ist auch für die Auslegung des Codex der mit Rom unierten Kirchen des östlichen Ritus zuständig. Deren Kirchenrecht ist seit 1990 im "Codex canonum Ecclesiarum Orientalium" (CCEO) zusammengefasst. Außerdem prüft der Rat, ob Bestimmungen, die von untergeordneten kirchlichen Organen erlassen wurden, mit den Universalgesetzen der Kirche übereinstimmen. Man könnte das Dikasterium in gewisser Weise mit den Verfassungsgerichten in weltlichen Staaten vergleichen. Die Apostolische Konstitution "Pastor bonus" sieht ausdrücklich vor, dass die übrigen Einrichtungen der Römischen Kurie in kirchlichen Rechtsfragen das Dikasterium beratend hinzuziehen können.

Papst Benedikt VI. richtete 1917 eine Kommission zur Interpretation des Codex ein. Diese existierte bis 1963. In jenem Jahr setzte Papst Johannes XXIII. eine Kommission zur Revision des Kirchenrechtes ein. Deren Arbeit endete mit der Promulgation des CIC 1983. Ihr folgte 1984 die "Päpstliche Kommmission für die Interpretation der Gesetzestexte". Diese ersetzte auch die "Päpstliche Kommission zur Interpretation des Dekrete des Zweiten Vatikanischen Konzils", die Paul VI. 1967 eingerichtet hatte. Bei der Kurienreform 1988 wurde aus der Kommission ein Päpstlicher Rat.

Der Rat wird vom Kardinalpräsidenten geleitet, dem ein Sekretär und ein Untersekretär zur Seite stehen. Er umfasst derzeit 18 Mitglieder, rund 60 Konsultoren und etwa 10 Mitarbeiter.

Das Dikasterium unterhält regelmäßige Kontakte zu akademischen Einrichtungen und juristischen Vereinigungen weltweit. Es veröffentlicht die Zeitschrift "Comunicationes", die unter anderem Dokumente und offizielle Schriftstücke enthält.

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