Organisation

Kongregation für den Klerus

Gemäß der Apostolischen Konstitution "Pastor bonus" ist die Kongregation zuständig für die Belange des Weltklerus (Priester und Diakone), die Katechese und Fragen der Vermögensverwaltung.

Papst Pius IV. errichtete 1564 die Konzilienkongregation. Ihre Aufgabe war es, für die rechtmäßige und die praktische Einhaltung der vom Konzil von Trient verfügten Normen zu sorgen. Später nahm die Aufgabe der Interpretation der Kanones des Trienter Konzils immer mehr ab und die ziemlich umfangreiche Zuständigkeit dieses Dikasteriums ging langsam auf andere inzwischen entstandene Kongregationen über. Mit der Kurienreform Papst Pauls VI. 1967 erhielt die Kongregation ihren heutigen Namen und Zuständigkeitsbereich.

Entsprechend der Aufgaben ist die Kleruskongregation in drei Abteilungen gegliedert: Die Abteilung "Klerus" ist zuständig für Sammlung, Vorschläge und Förderung von Initiativen hinsichtlich der Spiritualität, sowie der zeitgemäßen intellektuellen und pastoralen Bildung des Klerus (Diözesanpriester und Diakone) bzw. für dessen ständige Weiterbildung; sie ist befasst sich unter anderem mit Kathedralkapiteln, Pastoralräten, Priesterräten, Pfarreien und Pfarrern, mit allen Klerikern und mit allem, was zu ihrem pastoralen Dienst gehört. Außerdem fallen in ihren Bereich Fragen bezüglich Messstipendien, frommen Stiftungen, Oratorien, Wallfahrtsorten, kirchlichen Archiven und Bibliotheken. Sie fördert zudem eine gerechtere Verteilung des Klerus in der Welt.
Die Abteilung "Katechese" sorgt für die Förderung der religiösen Bildung der Gläubigen jeden Alters. Sie erlässt Normen für die rechtmäßige Erteilung der Katechese. Sie wacht über die korrekte katechetische Ausbildung und sie gewährt die vorgeschriebene Approbation des Heiligen Stuhls für Katechismen sowie von den Bischofskonferenzen herausgegebene Direktorien. Sie assistiert den katechetischen Ämtern und begleitet Initiativen hinsichtlich der religiösen Bildung, die internationalen Charakter haben, koordiniert deren Tätigkeit und bietet ihnen bei Gelegenheit den entsprechenden Rahmen.
Die Abteilung "Administration" ist zuständig für Angelegenheiten der Ordnung und Administration der kirchlichen Güter, die kirchlichen öffentlich-rechtlichen Personen gehören. Zudem gewährt sie die Genehmigungen für Rechtsgeschäfte im Sinne der Kanones 1292 und 1295 und die Approbation von Steuern und Gebühren. Sie sorgt außerdem für Angelegenheiten hinsichtlich der angemessenen Besoldung, Invaliditäts- und Altenvorsorge und der Krankenvorsorge des Klerus.

Präfekt der Kongregation ist Kardinal Dario Castrillon Hoyos.Sekretär ist Erzbischof Csaba Ternyák. 43 Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe gehören als Mitglieder der Kongregation an. Jeder der drei Bereiche hat eigene Konsultoren. Insgesamt sind es rund 40. Das Dikasterium hat etwa 20 Mitarbeiter.

Der Kongregation sind eine Reihe weiterer Einrichtungen angeschlossen:
1. "Studio": Ausbildungsstätte für Priester, die in den juristischen Dienst einer Diözesanverwaltung treten sollen.
2. Internationaler Rat für die Katechese: fördert den Austausch von Erfahrungen und studiert die wichtigsten katechetischen Themen im Dienst des Apostolischen Stuhls und der Bischofskonferenzen und erarbeitet Vorschläge und Anregungen.
3. Institut "Sacrum Ministerium" für die Ausbildung der Verantwortlichen für die ständige Weiterbildung der Priester.
4. Zeitschrift "Sacrum Ministerium": halbjährlich erscheindende Publikation der Kongregation.

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