Kongregation
für den Klerus
Gemäß
der Apostolischen Konstitution "Pastor bonus" ist die
Kongregation zuständig für die Belange des Weltklerus
(Priester und Diakone), die Katechese und Fragen der Vermögensverwaltung.
Papst
Pius IV. errichtete 1564 die Konzilienkongregation. Ihre Aufgabe
war es, für die rechtmäßige und die praktische Einhaltung
der vom Konzil von Trient verfügten Normen zu sorgen. Später
nahm die Aufgabe der Interpretation der Kanones des Trienter Konzils
immer mehr ab und die ziemlich umfangreiche Zuständigkeit dieses
Dikasteriums ging langsam auf andere inzwischen entstandene Kongregationen
über. Mit der Kurienreform Papst Pauls VI. 1967 erhielt die
Kongregation ihren heutigen Namen und Zuständigkeitsbereich.
Entsprechend
der Aufgaben ist die Kleruskongregation in drei Abteilungen gegliedert:
Die Abteilung "Klerus" ist zuständig für Sammlung,
Vorschläge und Förderung von Initiativen hinsichtlich
der Spiritualität, sowie der zeitgemäßen intellektuellen
und pastoralen Bildung des Klerus (Diözesanpriester und Diakone)
bzw. für dessen ständige Weiterbildung; sie ist befasst
sich unter anderem mit Kathedralkapiteln, Pastoralräten, Priesterräten,
Pfarreien und Pfarrern, mit allen Klerikern und mit allem, was zu
ihrem pastoralen Dienst gehört. Außerdem fallen in ihren
Bereich Fragen bezüglich Messstipendien, frommen Stiftungen,
Oratorien, Wallfahrtsorten, kirchlichen Archiven und Bibliotheken.
Sie fördert zudem eine gerechtere Verteilung des Klerus in
der Welt.
Die Abteilung "Katechese" sorgt für die Förderung
der religiösen Bildung der Gläubigen jeden Alters. Sie
erlässt Normen für die rechtmäßige Erteilung
der Katechese. Sie wacht über die korrekte katechetische Ausbildung
und sie gewährt die vorgeschriebene Approbation des Heiligen
Stuhls für Katechismen sowie von den Bischofskonferenzen herausgegebene
Direktorien. Sie assistiert den katechetischen Ämtern und begleitet
Initiativen hinsichtlich der religiösen Bildung, die internationalen
Charakter haben, koordiniert deren Tätigkeit und bietet ihnen
bei Gelegenheit den entsprechenden Rahmen.
Die Abteilung "Administration" ist zuständig für
Angelegenheiten der Ordnung und Administration der kirchlichen Güter,
die kirchlichen öffentlich-rechtlichen Personen gehören.
Zudem gewährt sie die Genehmigungen für Rechtsgeschäfte
im Sinne der Kanones 1292 und 1295 und die Approbation von Steuern
und Gebühren. Sie sorgt außerdem für Angelegenheiten
hinsichtlich der angemessenen Besoldung, Invaliditäts- und
Altenvorsorge und der Krankenvorsorge des Klerus.
Präfekt
der Kongregation ist Kardinal Dario Castrillon Hoyos.Sekretär
ist Erzbischof Csaba Ternyák. 43 Kardinäle, Erzbischöfe
und Bischöfe gehören als Mitglieder der Kongregation an.
Jeder der drei Bereiche hat eigene Konsultoren. Insgesamt sind es
rund 40. Das Dikasterium hat etwa 20 Mitarbeiter.
Der
Kongregation sind eine Reihe weiterer Einrichtungen angeschlossen:
1. "Studio": Ausbildungsstätte für Priester,
die in den juristischen Dienst einer Diözesanverwaltung treten
sollen.
2. Internationaler Rat für die Katechese: fördert den
Austausch von Erfahrungen und studiert die wichtigsten katechetischen
Themen im Dienst des Apostolischen Stuhls und der Bischofskonferenzen
und erarbeitet Vorschläge und Anregungen.
3. Institut "Sacrum Ministerium" für die Ausbildung
der Verantwortlichen für die ständige Weiterbildung der
Priester.
4. Zeitschrift "Sacrum Ministerium": halbjährlich
erscheindende Publikation der Kongregation.
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