Gericht
der Römischen Rota
Die "Rota Romana", wie dieses Gericht des Apostolischen Stuhls
auch genannt wird, ist in erster Linie ein Berufungsgericht. Sie
ist zuständig für Verfahren, die vorher in erster oder
zweiter Instanz von untergeordneten Gerichten entschieden wurden.
In einigen Bereichen hat die Römische Rota aber auch eine ordentliche
Kompetenz in erster Instanz (z.B. in Streitsachen über Bischöfe
oder höhere Äbte). Außerdem ist das Gericht für
alle Fälle zuständig, die der Papst an es verwiesen hat.
Die Rota Romana entscheidet auch über Ehenichtigkeitsverfahren.
Das
Gericht setzt sich aus einer nicht festgelegten Zahl von Auditores
(Richtern) zusammen, die Priester sein müssen. Die übrigen
Gerichtsämter können mit Laien besetzt werden. Der Papst
ernennt aus der Reihe der Auditores einen Dekan. Er steht als "primus
inter pares" an der Spitze des Richterkollegiums und heißt gegenwärtig Mons. Antoni Stankiewicz.
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