Organisation

Kongregation für das katholische Bildungswesen

Gemäß der Apostolischen Konstitution Pastor bonus ist die Kongregation zuständig für das katholische Bildungswesen. Das umfasst sowohl die Seminare als auch die katholischen Universitäten und Fakultäten sowie die katholischen Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

Papst Sixtus V. errichtete 1588 die "Congregatio pro universitate studii romani" um die Studien der Universität Rom sowie anderer wichtiger Universitäten der damaligen Zeit (Bologna, Paris, Salamanca etc.) zu regeln und zu überwachen. Mit der Kurienreform Papst Pius' X. kam 1908 die Zuständigkeit für die Seminare hinzu. Den heutigen Namen erhielt die Kongregation bei der Kurienreform Papst Johannes Pauls II. 1988.

Entsprechend den Zuständigkeitsbereichen ist das Dikasterium in drei Sektionen unterteilt. Die erste Abteilung kümmert sich um alle Belange rund um die Seminare. Sie sorgt sich darum, dass die Ausbildung und das Leben in den Seminaren den Erfordernissen der Priesterausbildung entsprechen. Sie ist auch für die Einrichtung interdiözesaner Seminarien zuständig. In dieser Abteilung erscheint die Zeitschrift "Seminarium". Die zweite Sektion, das "Büro für die Universitäten und Fakultäten" ist unter anderem für die Einrichtung katholischer Universitäten und Fakultäten sowie die Genehmigung der Statuten zuständig. Die dritte Sektion beschäftigt sich mit den kirchlichen Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. In diesen Bereich fällt auch die Frage des Religionsunterrichts an nichtkirchlichen Schulen.

Das Dikasterium wird vom Kardinalpräfekten, Kardinal Zenon Grocholewski, geleitet. Sekretär ist Erzbischof Giuseppe Pittau. Die Kongregation hat 39 Mitglieder (Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe), rund 20 Mitarbeiter und 35 Konsultoren. Zu dem Dikasterium gehört das "Päpstliche Werk für Berufe der Kirche" (PWB).

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