Kongregation
für das katholische Bildungswesen
Gemäß
der Apostolischen Konstitution Pastor bonus ist die Kongregation
zuständig für das katholische Bildungswesen. Das umfasst
sowohl die Seminare als auch die katholischen Universitäten
und Fakultäten sowie die katholischen Schulen und sonstigen
Bildungseinrichtungen.
Papst
Sixtus V. errichtete 1588 die "Congregatio pro universitate
studii romani" um die Studien der Universität Rom sowie
anderer wichtiger Universitäten der damaligen Zeit (Bologna,
Paris, Salamanca etc.) zu regeln und zu überwachen. Mit der
Kurienreform Papst Pius' X. kam 1908 die Zuständigkeit für
die Seminare hinzu. Den heutigen Namen erhielt die Kongregation
bei der Kurienreform Papst Johannes Pauls II. 1988.
Entsprechend
den Zuständigkeitsbereichen ist das Dikasterium in drei Sektionen
unterteilt. Die erste Abteilung kümmert sich um alle Belange
rund um die Seminare. Sie sorgt sich darum, dass die Ausbildung
und das Leben in den Seminaren den Erfordernissen der Priesterausbildung
entsprechen. Sie ist auch für die Einrichtung interdiözesaner
Seminarien zuständig. In dieser Abteilung erscheint die Zeitschrift
"Seminarium". Die zweite Sektion, das "Büro
für die Universitäten und Fakultäten" ist unter
anderem für die Einrichtung katholischer Universitäten
und Fakultäten sowie die Genehmigung der Statuten zuständig.
Die dritte Sektion beschäftigt sich mit den kirchlichen Schulen
und sonstigen Bildungseinrichtungen. In diesen Bereich fällt
auch die Frage des Religionsunterrichts an nichtkirchlichen Schulen.
Das
Dikasterium wird vom Kardinalpräfekten, Kardinal Zenon Grocholewski,
geleitet. Sekretär ist Erzbischof Giuseppe Pittau. Die Kongregation
hat 39 Mitglieder (Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe),
rund 20 Mitarbeiter und 35 Konsultoren. Zu dem Dikasterium gehört
das "Päpstliche Werk für Berufe der Kirche" (PWB).
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