Päpstlicher
Rat "Iustitia et Pax"
Aufgabe
des Rates Iustitia et Pax ist es, in der Welt Gerechtigkeit und
Frieden gemäß dem Evangelium und der Soziallehre der
Kirche zu fördern. Das Dikasterium soll dafür sorgen,
dass die Soziallehre der Kirche verbreitet und bei den einzelnen
sowie den Gemeinschaften in die Praxis umgesetzt wird. Besonderes
Augenmerk soll dabei auf dem Verhältnis zwischen Arbeitgebern
und Arbeitnehmern liegen. Der Rat beschäftigt sich auch mit
dem Thema Menschenrechte. Er arbeitet in allen Bereichen dabei sehr
eng mit den nationalen Bischofskonferenzen und deren entsprechenden
Kommissionen zusammen.
Das
II. Vatikanische Konzil regt in der Pastoralkonstitution Gaudium
et Spes (Nr. 90) die Einrichtung eines Organs der Gesamtkirche an,
das sich unter anderem mit der Förderung der sozialen Gerechtigkeit
unter den Völkern beschäftigen soll. Papst Paul VI. richtet
daraufhin 1967 die Studienkommission "Iustitia et Pax"
ein. Diese wollte man später dem Laienrat eingliedern. Papst
Paul VI. entschied aber 1976, dass sie ein eigenständiges Organ
bleiben soll. Mit der Kurienreform Papst Johannes Pauls II. 1988
wurde aus der Kommission ein Päpstlicher Rat.
Das
Dikasterium wird vom Kardinalpräsidenten, Martino Renato Raffaele, geleitet.
Ihm steht ein Sekretär und ein Untersekretär zur Seite.
Der Rat hat 28 Mitglieder, etwa 20 Konsultoren und rund 20 Mitarbeiter.
In Abstimmung mit dem Staatsekretariat hält der Rat Kontakte
zu internationalen Organisationen wie der UNO oder der EU. Das Dikasterium
gibt die regelmäßig erscheinende Publikation "Justpax" heraus.
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