Organisation

Kongregation für Heiligsprechungsprozesse

Gemäß der Apostolischen Konstitution "Pastor Bonus" fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kongregation alles, was mit der Seligsprechung eines Diener Gottes oder der Heiligsprechung eines Seligen zu tun hat. Außerdem urteilt die Kongregation nach Rücksprache mit der Glaubenskongregation über die Verleihung des Titels "Kirchenlehrer" und ist für die Prüfung der Echtheit von Reliquien sowie deren Aufbewahrung zuständig.

Papst Sixtus V. setzte 1588 die "Heilige Ritenkongregation" ein, die die Aufgabe wahrnehmen sollte, Normen für die Ausübung des Gottesdienstes aufzustellen und die Heiligsprechungsprozesse durchzuführen. Papst Paul VI. teilte 1969 die bisherige Ritenkongregation in zwei eigenständige Dikasterien auf, eines mit der Zuständigkeit für den Gottesdienst und ein anderes mit der Verantwortung für die Heiligsprechungen.

Präfekt der Kongregation ist seit Juni 1998 Kardinal José Saraiva Martins. Erzbischof Edward Nowak ist Sekretär der Dikasteriums. Zusammen mit 5 Relatoren und dem Glaubenspromotor (Praelatus Theologus) bilden weitere 17 Mitarbeiter das Arbeitsteam der Kongregation. 34 Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe gehören als Mitglieder der Kongregation an und geben als solche im Verfahren über die einzelnen Causen ihr Votum ab. 83 Konsultoren - Theologen und Historiker - stehen dem Dikasterium für die Urteilsfindung in den Selig- und Heiligsprechungsverfahren zur Verfügung.

Im Rahmen der Kongregation besteht seit 1984 ein "Studium" mit dem Ziel, den Postulatoren und Mitarbeitern der Kongregation, sowie den Personen, die in den Diözesen mit der Arbeit für die Heiligsprechungsverfahren betraut sind, eine angemessene Ausbildung in dieser Materie zukommen zu lassen.

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