Kongregation
für Heiligsprechungsprozesse
Gemäß
der Apostolischen Konstitution "Pastor Bonus" fällt
in den Zuständigkeitsbereich der Kongregation alles, was mit
der Seligsprechung eines Diener Gottes oder der Heiligsprechung
eines Seligen zu tun hat. Außerdem urteilt die Kongregation
nach Rücksprache mit der Glaubenskongregation über die
Verleihung des Titels "Kirchenlehrer" und ist für
die Prüfung der Echtheit von Reliquien sowie deren Aufbewahrung
zuständig.
Papst
Sixtus V. setzte 1588 die "Heilige Ritenkongregation"
ein, die die Aufgabe wahrnehmen sollte, Normen für die Ausübung
des Gottesdienstes aufzustellen und die Heiligsprechungsprozesse
durchzuführen. Papst Paul VI. teilte 1969 die bisherige Ritenkongregation
in zwei eigenständige Dikasterien auf, eines mit der Zuständigkeit
für den Gottesdienst und ein anderes mit der Verantwortung
für die Heiligsprechungen.
Präfekt
der Kongregation ist seit Juni 1998 Kardinal José Saraiva
Martins. Erzbischof Edward Nowak ist Sekretär der Dikasteriums.
Zusammen mit 5 Relatoren und dem Glaubenspromotor (Praelatus Theologus)
bilden weitere 17 Mitarbeiter das Arbeitsteam der Kongregation.
34 Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe gehören
als Mitglieder der Kongregation an und geben als solche im Verfahren
über die einzelnen Causen ihr Votum ab. 83 Konsultoren - Theologen
und Historiker - stehen dem Dikasterium für die Urteilsfindung
in den Selig- und Heiligsprechungsverfahren zur Verfügung.
Im
Rahmen der Kongregation besteht seit 1984 ein "Studium"
mit dem Ziel, den Postulatoren und Mitarbeitern der Kongregation,
sowie den Personen, die in den Diözesen mit der Arbeit für
die Heiligsprechungsverfahren betraut sind, eine angemessene Ausbildung
in dieser Materie zukommen zu lassen.
|