Päpstlicher
Kulturrat
Der
Rat hat die Aufgabe, den Dialog der Kirche mit der Welt der Kultur
sowie den Menschen, die keiner Religion angehören, zu fördern.
Dazu gehört etwa die Koordinierung der kulturellen Aktivitäten
des Heiligen Stuhls, der Ortskirchen und katholischer Organisationen.
Der Rat hält Kontakte zu internationalen Einrichtungen aus
den Gebieten Wissenschaft und Kultur. Er beteiligt sich an Kongressen
in diesen Bereichen und ist selbst Veranstalter von Symposien. Ziel
ist stets, den Dialog zwischen dem Evangelium und den Kulturen zu
fördern.
In
seiner heutigen Form besteht das Dikasterium seit 1993. Damals vereinigte
Papst Johannes Paul II. den von ihm 1982 errichteten "Päpstlichen
Rat für die Kultur" mit dem "Päpstlichen Rat
für die Nichtglaubenden". Dieser wiederum war 1965 von
Papst Paul VI. zunächst als "Sekretariat für die
Nichtglaubenden" eingerichtet und 1967 zum Päpstlichen
Rat erhoben worden. Entsprechend der beiden Vorläufergremien
besteht der heutige Kulturrat aus zwei Sektionen: 1. Glaube und
Kultur, 2. Dialog mit den Kulturen. Die erste Sektion beschäftigt
sich mit den meisten der im ersten Abschnitt aufgezählten Aufgaben.
Die zweite Sektion entspricht dem früheren Rat für die
Nichtglaubenden. Sie studiert den Atheismus und die Ursachen für
das Fehlen von Religion und Glaube. Sie sucht den Dialog zu Atheisten
und Nichtglaubenden.
Das
Dikasterium wird von einem Kardinalpräsidenten geleitet, dem
ein Sekretär und zwei Untersekretäre (je einer für
jede Sektion) zur Seite stehen. Der Rat besteht aus 30 Mitgliedern,
hat rund 35 Konsultoren und 15 Mitarbeiter. Er gibt die Zeitschrift
"Cultures et foi" heraus, die dreimal pro Jahr erscheint.
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